Über 50 Jahre Erfahrung versetzen uns in die Lage Ihnen ein Rundum Sorglos Service Paket anbieten zu können.

Installation

  • Transport und Montage mit werkseigenen LKWs mit Montagekran
  • Keine Gerüstbeistellung notwendig – wir stellen unsere Hubarbeitsbühnen bei Bedarf bei
    Nach Abschluss der Installation erfolgt die
  • Funktionsprobe und die betriebsbereite Übergabe der Verladeanlage

Wartung

  • Für KVT Verladeanlagen und
  • FremdfabrikateWiederkehrende Prüfungen nach
  • BetrSichV
  • Hydraulikschlauchprüfungen
  • Klapptreppenprüfungen
  • Dichtigkeitsprüfungen
  • Funktionsprüfungen aller angebauten Armaturen und Nottrennsysteme

Modernisierung

  • Wir bringen Ihre älteren Verladeanlagen auf TA Luft Standard
  • Umbau auf Pneumatik oder Hydraulikantrieb
  • Optimierung der Handhabung und/oder Funktionalität

Reparaturen

  • Reparaturen von allen Fabrikaten
  • Notfallreparaturen auch über das Wochenende
  • Kurzfristige Hilfe bei Stillständen

KMB Klaas Maschinenbau GmbH & Co. KG
KVT Klaas Verladetechnik GmbH & Co. KG

Stand 19.03.2019

Schliemannstr. 15-17, 58300 Wetter  

  1. Allgemeine Bestimmungen

1.1   Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns bei ständiger Geschäftsbeziehung künftig nicht ausdrücklich darauf berufen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn und soweit sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.

1.2   Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen einschl. der Bedingungen für die Reparatur kundeneigener Geräte aus unserer Fertigung.

  1. Zustandekommen des Vertrages

2.1  Unsere Angebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern im Angebot nicht ausdrücklich auf die Verbindlichkeit dieses  Angebotes hingewiesen wird.

2.2  Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Ablichtungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und sonstige Leistungsangaben sind unverbindlich und nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Vorbehaltsrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.3     Ebenso sind Leistungsangaben in Prospekten nur bei schriftlicher Bestätigung bindend, sie stellen keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB dar. Wird die Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung – nach Zeichnung, Muster oder sonstigen Angaben – hergestellt oder geliefert, übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden.  Der Besteller ist verpflichtet, uns ggfs. von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben können, freizustellen.

2.4 Sonderanfertigungen werden ausschließlich nach eigenen Zeichnungen unserer Konstruktionsabteilung gefertigt und sind vor Fertigungsbeginn durch den Besteller freizugeben.

2.5    Der Vertrag kommt nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Bedingungen durch die Annahme einer schriftlichen Bestellung durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande; das gilt auch bei Bestellung durch unsere Vertreter. Die Annahme einer Bestellung kann auch durch die von uns vorgenommene Lieferung der bestellten Ware geschehen.

2.6     Unsere Auftragsbestätigung mit der darin enthaltenen Beschreibung der von uns zu erbringenden Leistung legt den Umfang unserer Leistungsverpflichtung sowie die Einzelheiten der Beschaffenheit unserer Leistung fest.

2.7   Der Besteller verpflichtet sich, die für die Bestellung von uns erhaltenen Informationen geheim zu halten, d. h., weder direkt noch indirekt Dritten mündlich oder schriftlich oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen, es sei denn mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung. Für technische Informationen behalten wir uns alle Rechte zur Anmeldung von Schutzrechten, insbesondere Patenten und Gebrauchsmustern vor. Der Besteller wird die gleiche Sorgfalt anwenden, die er in eigenen vergleichbaren Angelegenheiten anwendet.

2.8   Wir werden die für die Abwicklung der Verträge erforderlichen Daten elektronisch speichern und sichern. Die Behandlung dieser Daten erfolgt in Übereinstimmung mit § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Einbindung des Teledienstdatenschutzgesetzes.

  1. Preise und Zahlungen

3.1  Unsere Preise gelten ab Werk,  sie verstehen sich in EURO ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Montage, Verpackung, Versand und Transportversicherung. Sämtliche Preise in unserer Auftragsbestätigung gelten für die Dauer der in der Auftragsbestätigung genannten Frist. Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmengen und/oder die Verringerung vereinbarter Abrufe berechtigen uns zu angemessenen Erhöhungen der vereinbarten Stückpreise und auch etwa verabredeter Werkzeugkostenanteile. Unseren Preisen liegen die gegenwärtigen üblichen Kalkulationsfaktoren und Einstandspreise zugrunde. Ändern sich diese bei Abrufaufträgen oder Rahmenverträgen nachhaltig, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Stückpreise nach billigem Ermessen diesen Kostenänderungen anzupassen.

3.2    Für die Montage von uns zu liefernder Vertragsprodukte bzw. Reparaturarbeiten werden dem Besteller auf Anfrage voraussichtliche Kosten genannt, diese werden jedoch nach dem tatsächlichen Montage- bzw. Reparaturaufwand berechnet. Der Aufwand wird durch Vorlage von vom Besteller anerkannten und unterzeichneten Stundenzetteln nachgewiesen. Den sachlichen Montageaufwand, etwa die Beistellung von Energie, trägt der Besteller. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der jeweils in unserem Betrieb ermittelten gültigen Stundensätze.

3.3    Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum.

3.4    Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, ab dem jeweiligen Zahlungsziel Verzugszinsen zu berechnen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatzes  der EZB, sowie für jede spätere Mahnung eine Kostenbeteiligung von € 20,00.

3.5    Gerät der Besteller länger als 10 Tage mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug, werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung zu liefern.

3.6    Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschl. der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, dass die Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.

3.7    Bei unberechtigter Lösung vom Vertrag werden 15 % des Bruttoverkaufspreises des Liefergegenstandes als Schadenspauschale erhoben. Wir behalten uns im Einzelfall vor, einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

  1. Lieferung

4.1    Lieferfristen gelten nur annähernd mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Auch bei Terminvereinbarungen geraten wir nur durch Mahnung in Verzug. Teillieferungen sind zulässig. Kommt der Besteller seinen vertraglichen Pflichten wie Eröffnung von Akkreditiven, Beibringung in- oder ausländischer Bescheinigungen, Leistung einer Vorauszahlung o. ä. nicht nach, sind wir berechtigt, unsere Lieferzeiten unbeschadet weitergehender Rechte aus diesem Verzug unserem Produktionslauf anzupassen.

4.2    Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4.3   Werden wir an der rechtmäßigen Lieferung durch höhere Gewalt gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen und wir geraten nicht in Verzug. Dies gilt bei Arbeitskämpfen sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Unfälle und sonstige Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen wie etwa Materialmangel, Mangel an Betriebsstrom, Transportschwierigkeiten, Schwierigkeiten in der Energieversorgung, Betriebsstörungen aller Art), die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Versendung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss  sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorgenannten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

4.4    Im Fall unseres Lieferverzuges hat der Besteller uns schriftlich eine mit Ablehnungsandrohung versehene Nachfrist von mind. 15 Arbeitstagen zu setzen, bei Sonderanfertigungen von 6 Wochen.  Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz nur für den Teil des Vertragsumfangs geltend machen, der von uns noch nicht erfüllt ist. Auf Wegfall des Interesses kann sich der Besteller nicht berufen.

4.5 Treten beim Besteller wesentliche Vermögensverschlechterungen nach Vertragsschluss ein oder werden erst dann bekannt, haben wir das Recht, unsere Leistungen zu verweigern oder zu verlangen, dass die Gefährdung des Vertragszwecks durch Vorkasse oder ausreichende Sicherheitsleistung durch den Besteller beseitigt wird. Kommt der Besteller dem Verlangen nach Sicherheitsleistung innerhalb von uns gesetzter Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

4.6   Erkennbare Schäden an Verpackung bzw. Transportgut sind sofort bei Anlieferung anzuzeigen, verdeckte Transportschäden innerhalb von 7 Tagen. Bei weitergehenden Transportschäden hat der Besteller eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen.

 

4.7   Lieferung erfolgt in handelsüblicher Ausführung. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen gelten als Geschäft für sich. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt und sind gesondert zu zahlen. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der Vertragsmenge gelten als vertragsgemäß.

4.8  Transportweg und –mittel sowie die Bestimmung des Spediteurs oder Frachtführers sind mangels besonderer Vereinbarung uns überlassen. Versandbereit gemeldete Ware muss vom Besteller unverzüglich übernommen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten des Bestellers zu lagern.

  1. Gefahrübergang und Entgegennahme

5.1    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Werk vereinbart. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über. Für die Auslegung von Handelsklauseln gelten die Incoterms 2010.

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1   Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.  

6.2    Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, solange er nicht im Verzug ist und unter Vorbehalt des Eigentums veräußern.  Die aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Jede anderweitige Verfügung über Vorbehaltsware ist untersagt. Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der von uns gelieferten Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen. Verpfändung oder Sicherungsübertragungen sind nicht gestattet.

6.3     Die Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt auch als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware auf uns. Der Besteller verwahrt diese Ware unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware.

6.4   Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche wie die Vorbehaltsware selbst. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wird Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so tritt der Besteller uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware bereits jetzt an uns ab. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß vorstehenden Abreden haben, wird uns bereits jetzt ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten. Wir nehmen die jeweilige Abtretung hiermit an.

6.5   Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn,wir hätten die Einzugsberechtigung dem Besteller gegenüber wegen Zahlungsverzuges oder  Vermögensverschlechterung widerrufen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten – sofern wir das nicht selbst tun – und uns unverzüglich die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. zu übergeben.

6.6    Zur Abtretung der an uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt. Das gilt auch für Factoring-Geschäfte, die dem Besteller auch nicht aufgrund unserer Einziehungsermächtigung gestattet sind.

6.7   Von der Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen unseres Vorbehaltseigentums durch Dritte muss der Besteller uns unverzüglich benachrichtigen.

6.8   Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

  1. Rügepflicht, Gewährleistung und Haftung

7.1   Ausgeschlossen aus unserer Garantieleistung sind alle zugekauften Teile von Fremdherstellern, die in unsere Produkte verbaut bzw. mit   unseren Produkten kombiniert werden sowie Verschleißteile wie Kugellager, Gleitlager, Dichtungen, Schmierstoffe und Öle. Ebenso ausgeschlossen sind Serviceleistungen, die nicht von einem unserer Mitarbeiter bzw. von einem von uns ausdrücklich genannten Fachunternehmen ausgeführt wurden. Nachträglich vorgenommene technische Änderungen, Einsatz von nicht ausdrücklich freigegeben Ersatzteilen,sowie nicht eingehaltene erforderliche Wartungsarbeiten schließen Garantieleistungen unsererseits aus.

7.2     Schäden aufgrund eindeutig oder verdeckt unsachgemäßen Einsatzes bewirken Garantieausschluss.

7.3   Für den Einsatz in bisher nicht erprobten Verwendungszwecken durch von uns vorgeschlagene Werkstoffe geben wir keine Gewähr, da unsere Vorgaben auf den Erkenntnissen langjähriger Erfahrung nach bestem Wissen basieren. Bei unklaren Faktoren, die unsere Produkte beeinflussen könnten, raten wir zu Vorversuchen.

Unter Hinweis darauf, dass keine unserer Erklärungen eine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB darstellt, übernehmen wir die Gewährleistung und Haftung für unsere Lieferung und Leistung nach Maßgabe folgender, die gesetzlichen Regeln ergänzenden Abreden:

7.4   Unsere Produkte sind fachgerecht montiert und sachgemäß ihrer Bestimmung eingesetzt. 

7.5   Der Besteller ist verpflichtet, die von uns gelieferten Produkte – auch wenn zuvor Muster oder Proben übersandt wurden – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit, die auch das Vorhandensein der vertragsmäßigen Beschaffenheit einschließt, sorgfältig stichprobenhaft zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn der Besteller eine Mängelrüge nicht schriftlich binnen 10 Werktagen nach Eingang erhebt. Die Mängelrüge setzt voraus, dass sich die gelieferten Teile noch im Anlieferungszustand befinden. Der gerügte Mangel ist genau zu bezeichnen.

Ist der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar, so ist er spätestens 7 Tage nach Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen. Der Besteller ist gehalten, die für die geplante Verarbeitung notwendigen Materialparameter zu überprüfen, ehe er die Materialien für die Produktion verwendet. Die Materialien sind von den vergleichbaren Produkten anderer Hersteller zu separieren, damit eindeutig geklärt werden kann, dass die beanstandete Ware aus unseren Lieferungen stammt.

7.6    Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel selbst festzustellen. Die beanstandete Ware ist auf unser Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist, andernfalls der Besteller. Kommt der Besteller der Rücksendungsverpflichtung nicht nach oder nimmt er ohne unsere Zustimmung Änderungen an der beanstandeten Ware vor, können keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Mängel geltend gemacht werden. Liegt eine berechtigte Mängelrüge vor, bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern zur Nacherfüllung einwandfreien Ersatz.

7.7   Wir tragen die Kosten der Mängelbeseitigung, sofern sich diese nicht dadurch erhöht haben, dass die von uns gelieferte Ware zu einem anderen Ort, als dem vom Besteller angegebenen Anlieferort, verbracht worden ist. Kommen wir unserer Pflicht zur Nacherfüllung nicht oder nicht in angemessener Zeit nach, kann der Besteller uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Kommen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware Rückgriffsansprüche auf den Besteller zu, so bestehen diese nur insoweit, als mit dem Endabnehmer keine Vereinbarungen getroffen wurden, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen.

7.8   Falls die Montage nicht von uns ausgeführt wird, stellen wir die Montage- bzw. Demontageanleitung mit der Betriebsanleitung zur Verfügung. Sind die gelieferten Vertragsgegenstände unsachgemäß verwendet worden, unter Nichtbeachtung der Anleitungen fehlerhaft montiert und/oder demontiert worden, lehnen wir eine Sachmängelhaftung ab. Das Gleiche gilt bei fehlerhafter Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, bei Reparaturen und/oder Instandsetzungen und/oder Veränderungen ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung, bei der Wahl von uns nicht vorgegebener ungeeigneter Betriebsmittel, welche vorzeitigen Verschleiß oder Abnutzung hervorrufen.

7.9   Für alle Schäden haften wir – einschließlich eventueller Aufwendungsersatzansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer nur

– bei Vorsatz,

– bei eigener grober Fahrlässigkeit, desgleichen bei grober Fahrlässigkeit leitender Angestellter oder der Organe unseres Unternehmens,

– bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Dritter,

– bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir schriftlich garantiert haben,

– bei Mängeln unserer Leistung, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit. Im letzteren Falle beschränkt sich unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

7.10   Alle vorstehend beschriebenen  Gewährleistungs,  Schadensersatz-  und/oder  Aufwendungsersatzansprüche   verjähren nach Übergabe bzw. bei Sonderanfertigung bei der Abnahme der Vertragsgegenstände unter Einsatz gemäß Katalogbedingungen wie folgt:

Gelenke

–              24 Monate nach Lieferung auf mechanische Teile

–              12 Monate nach Lieferung auf Verschleißteile

jedoch längstens 30 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft

Verladearme

–              24 Monate nach Inbetriebnahme der Verladeanlage

–              24 Monate auf die Dichtheit gem. TA-Luft

jedoch längstens 30 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft

  1. Rechte bei drohender bzw. eingetretener Nichterfüllung durch den Besteller

8.1      Gerät der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, wird ein Wechsel oder Scheck des Bestellers nicht eingelöst, werden Tatsachen bekannt, aus denen sich eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ergeben,  wird ein Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt oder macht der Besteller einem Gläubiger einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag, so haben wir das Recht, die sofortige Zahlung aller offen stehenden auch noch nicht fälligen und gestundeten Rechnungsbeträge  zu fordern und für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Vorkasse zu verlangen oder unbeschadet der uns sonst zustehenden Rechte vom Vertrag hinsichtlich eines Teils oder sämtlicher Lieferungen zurückzutreten, ohne dass es in einem dieser Fälle einer Frist oder Nachfristsetzung bedarf. Der Besteller kann die Verpflichtung zur vorzeitigen Zahlung bzw. unserer Rücktrittsrechte durch Stellung angemessener Sicherheiten abwenden. Die vorstehenden Rechte stehen uns auch dann zu,wenn das Unternehmen des Bestellers aufgelöst, liquidiert oder die Geschäftstätigkeit eingestellt wird, wesentliche Unternehmensteile übertragen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Bestellers eingeleitet werden.

8.2   Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Rücktritts aus den vorgenannten Gründen bestehen nicht.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

9.1      Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist 58300 Wetter.  Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

9.2    Für Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980.

9.3      Der Besteller darf Ansprüche gegen uns aus diesem Vertrag oder weiteren zwischen uns bestehenden oder noch abzuschließenden Verträgen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen, abtreten oder verpfänden. Mündliche Abreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  1. Salvatorische Klausel     

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Abrede soll dann eine Vereinbarung treten, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.

Angaben gemäß § 5 TMG:

Klaas Maschinenbau GmbH & Co.KG

Anschrift:
Schliemannstr. 15-17
D-58300 Wetter / Ruhr (Germany)

Kontakt:
Tel.: +49 2335-9780-0
Fax: +49 2335-9780-20
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Vertretung:
Axel Koch

Eintragung:
Registergericht: Amtsgericht Wetter
Registernummer: HRA 4067
Steuer Nr.: 348 5905 0512
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 126904387

KVT Klaas Verladetechnik GmbH & Co.KG

Anschrift:
Schliemannstr. 15-17
D-58300 Wetter / Ruhr (Germany)

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Vertretung:
Axel Koch

Eintragung:
Registergericht: Amtsgericht Wetter
Registernummer: HRA 4117
Steuer Nr.: 348 5905 0716
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 813326052

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Schliemannstraße 15-17
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Geschäftsführer der Klaas Verwaltungs GmbH
Axel Koch, Thorsten Mohncke

Eintragung der GmbH & Co. KG
Amtsgericht Hagen, Handelsregisternummer HRA 4067

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer: DE 126904387

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV

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Geschäftsführer der KVT Klaas Verladetechnik Verwaltungs-GmbH
Axel Koch, Thorsten Mohncke

Eintragung der GmbH & Co. KG
Amtsgericht Hagen, Handelsregisternummer HRA 4117

Umsatzsteuer- Identifikationsnummer: DE 813326052

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV
KVT Klaas Verladetechnik GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft
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5.Analyse-Tools

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Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen

6.Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden
  1. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  1. Datensicherheit

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  1. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand März 2019

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